Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten des behandelten Abwassers aus der Verbandskläranlage Neufinsing in den Mittleren Isarkanal
Das Landratsamt Erding hat mit Bescheid vom 29.06.2023, Az: 42-2/6323- W-2019-10027, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Verbandskläranlage Neufinsing in den Mittleren Isar-Kanal erteilt.
Der Bescheid liegt zusammen mit den dazugehörigen Antrags- und Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Finsing, Rathausplatz 1, 85464 Finsing im Zeitraum vom 01.09.2023 bis 02.10.2023 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzt – BayVwVfG).
Der Bescheid mit den dazugehörigen Antrags- und Planunterlagen ist während der Zeit der Auslegung auch im Internet unter folgenden Adressen abrufbar: https://www.finsing.de