Vorabinformation über die weiteren Regelungen für Parkflächen im Gemeindegebiet Finsing
Nachdem die Halteverbotszonen in den Baugebieten umgesetzt sind, folgen weitere Regelungen zu Parkflächen im Gemeindegebiet.
Änderung der Parkflächen am Rathausplatz (Rathausplatz 1 und um das Gebäude Hauptstraße 4)
Die Parkdauer am Rathausparkplatz und um das Gebäude Hauptstraße 4 werden zeitlich eingeschränkt. Die Parkplätze an der Rathauswiese hinter dem Rathaus werden privatrechtlich vermietet und stehen der Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr zur Verfügung.
Änderung der Parkflächen am Bürgerhaus Eicherloh (Moorkulturstraße 1)
Die Parkplätze werden aufgeteilt. Ein Teil steht weiterhin der Öffentlichkeit zeitlich beschränkt oder mit Sonderausweis berechtigten Personen zur Verfügung. Der restliche Teil des Parkplatzes wird privatrechtlich beschildert und soll nur noch den Nutzern des Bürgerhauses und des Fußballplatzes zur Verfügung stehen. Dieser Teil steht der Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr zur Verfügung.
Änderung der Parkflächen am Sportheim Neufinsing (Buchenweg 10)
Der Parkplätz wird zukünftig privatrechtlich beschildert und soll nur noch den Besuchern / Nutzern des Sportheimes Neufinsing zur Verfügung stehen. Dieser Parkplatz steht der Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr zur Verfügung.
Änderung der Parkflächen am Bürger- / Feuerwehrhaus Finsing (Neufinsinger Str. 9)
Die Parkplätze um das Bürger- / Feuerwehrhaus Finsing werden zweckmäßig beschildert und sollen nur noch den Besuchern / Nutzer und den Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Finsing zur Verfügung stehen. Hierzu werden privatrechtliche Beschilderungen angebracht. Dieser Teilbereich steht der Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr zur Verfügung.
Die Parkplätze entlang der Kapellenstraße und dem Containerplatz können weiterhin - zeitlich beschränkt - öffentlich genutzt werden.
Änderung der Parkflächen an der Feldlerchenstraße (Gewerbegebiet)
Diese Stellplätze werden privatrechtlich durch die Gemeinde vermietet und stehen zukünftig der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung.
Änderung der Parkflächen um die Kirche Finsing (St.-Quirin-Weg / St.-Georg-Weg)
Im St.-Quirin-Weg / St.-Georg-Weg wird eine Halteverbotszone erlassen. Das Parken ist nur noch in gekennzeichneten Parkflächen zeitlich beschränkt erlaubt. Die Markierung erfolgt entlang der Straße sowie bei den bereits vorhandenen Stellplätzen in der Parkfläche ggü. der Kirche.
Die entsprechenden Beschilderungen werden zeitnah angebracht, nachdem die rechtlich dazugehörigen Anordnungen erlassen und veröffentlicht worden sind.