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Beglaubigungen von Dokumenten/Unterschriften zu Reisezwecken

    Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, durch Hinweise über verschiedene Reiseveranstalter, Foren im Internet, o.ä. wird nicht selten kommuniziert, dass Gemeindeverwaltungen Dokumente und/oder Unterschriften z.B. für Reisevollmachten beglaubigen.

    Vollmachten für den Zweck, dass beispielsweise nur ein Elternteil mit dem Kind in den Urlaub fährt oder aber auch Kinder/Jugendliche alleine oder mit anderen Familien reisen.

    Die Gemeinde Finsing, als bayerische Behörde ist nicht befugt, solche Beglaubigungen durchzuführen.

    Als Faustregel für Beglaubigungen gilt, dass nur Dokumente (Art. 33 BayVwVfG) beglaubigt werden dürfen, die entweder von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden oder für eine deutsche Behörde benötigt werden.

    Das selbige gilt für Unterschriftsbeglaubigungen (Art. 34 BayVwVfG).

    Da diese Dokumente für die Einreise in das jeweilige Zielland benötigt werden, also für die ausländischen Grenzkontrollen sind ist das Kriterium, dass das Dokument entweder für oder von einer deutschen Behörde sein muss nicht erfüllt. Nicht ohne Grund weist der ADAC darauf hin, dass es vom Recht des jeweiligen Ziellandes abhängt, was das Zielland als Beglaubigung anerkennt.

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