Infektionsschutzkonzept für die Friedhöfe der Gemeinde Finsing während der Corona-Pandemie

Es gilt auf den gemeindlichen Friedhöfen an der Kirche St. Georg Finsing, an der Kirche Mariä Himmelfahrt Eicherloh sowie an der Aussegnungshalle Neufinsing, Am Steinfeld 10. Insbesondere bei Bestattungen.
Der Friedhofsträger ist dafür verantwortlich, dass die Bestattungseinrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden. In Zeiten der Corona-Pandemie ist ein Infektionsschutzkonzept zu erstellen und der Friedhofsträger ist dafür zuständig, dieses durchzuführen und zu überwachen.
Bei Beerdigungen sind weiterhin die Regeln für Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften nach § 6 Satz 1 der 11. BayIfSMV anwendbar. Für Trauerfeiern, Totengebete, Aussegnungen, Abschiednahmen sowie die Beisetzung an der Grabstätte gelten damit die Vorgaben des Infektionsschutzkonzepts.