Bauleitplanverfahren
Folgende Bauleitpläne der Gemeinde Finsing befinden sich im Aufstellungsverfahren
12. Änderung des Flächennutzungsplans
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.04.2024 die 12. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Ausgabe Nr. 43 des Amts- und Mitteilungsblattes am 25.10.2024. Der räumliche Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans kann aus nebenstehender Abbildung entnommen werden.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 2710/3, 2710/6, 2710/7 und 2710/10 der Gemarkung Finsing. Es wird umgrenzt im Norden durch eine bestehende Baumhecke, privates Grünland sowie das Baugebiet „Südlich des Parks, Eicherloh“, im Osten durch Wohn- und Gewerbebebauung sowie die Finsinger Straße, im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Der Änderungsbereich ist bisher als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Durch die 12. Änderung des Flächennutzungsplans soll die landwirtschaftliche Fläche in Wohnbauflächen und Grünflächen umgewandelt werden. Im Westen, am Übergang zur freien Landschaft soll ein Grünstreifen entstehen. In dem Gebiet soll ein ländlich verdichtetes, differenziertes Wohnraumangebot geschaffen werden, das eine Ergänzung der bestehenden Angebote für die örtliche Bevölkerung anbieten soll.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren, parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“.
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.09.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 23.09.2024 werden in Zeit vom
25.10.2024 bis 25.11.2024
veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage werden die Vorentwürfe der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung und des Umweltberichts für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus in Neufinsing, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichung bzw. Auslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur gegenständlichen Bauleitplanung zu äußern. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an bauamt@finsing.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Für Auskünfte und Einzelerörterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Tel. 08121 9905-31 oder per E-Mail an bauamt@finsing.de) gerne zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Den Vorentwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung mit Umweltbericht sowie weitere relevante Unterlagen können Sie über nachfolgende Links herunterladen:
Bebauungsplan Nr. 27 "Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Ausgabe Nr. 43 des Amts- und Mitteilungsblattes am 25.10.2024. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“ kann aus der nebenstehenden Abbildung entnommen werden.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 2710/3, 2710/6, 2710/7 und 2710/10 der Gemarkung Finsing. Es wird umgrenzt im Norden durch eine bestehende Baumhecke, privates Grünland sowie das Baugebiet „Südlich des Parks, Eicherloh“, im Osten durch Wohn- und Gewerbebebauung sowie die Finsinger Straße, im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Der Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“ wird im Regelverfahren, parallel mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, aufgestellt.
Die Gemeinde verfolgt mit der gegenständlichen Bauleitplanung folgende Planungsziele:
- Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.
- Schaffung eines differenzierten Wohnraumangebots.
- Schaffung eines in den Maßstäben des ländlichen Raums eher verdichteten Wohnraumangebots (i.S. des Flächensparens)
- Schaffung von qualitätvollen Freiräumen (i.S. einer positiven Innen- u. Außenwirkung)
> halböffentlichen und öffentlichen Räumen, die dem Aufenthalt im Quartier dienen als Interaktions- und Kommunikationsflächen für die verdichteten Wohnbereiche
> Grünstrukturen zur landschaftsgerechten Einbindung und zur Aufwertung der Wohnumfeldes - Schaffen einer guten Erreichbarkeit, v.a. auch fußläufig mit einer Anbindung in den umgebenden Erholungsraum und Landschaftsbereiche
- Berücksichtigung von Anforderungen von Klimazielen
Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.10.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“, der Begründung und des Umweltberichts in der Fassung vom 14.10.2024 werden in Zeit vom
25.10.2024 bis 25.11.2024
veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage werden die Vorentwürfe des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“, der Begründung und des Umweltberichts für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus in Neufinsing, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichung bzw. Auslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich zur gegenständlichen Bauleitplanung zu äußern. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an bauamt@finsing.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Für Auskünfte und Einzelerörterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Tel. 08121 9905-31 oder per E-Mail an bauamt@finsing.de) gerne zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.