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Bauleitplanverfahren

Folgende Bauleitpläne der Gemeinde Finsing befinden sich im Aufstellungsverfahren

12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Neufinsing Süd"

Der Gemeinderat hat am 20.06.2016 die 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ beschlossen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem veröffentlichten Lageplan und wird wie folgt begrenzt:

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 609, 609/14, 609/15, 609/16, 609/17, 609/18, 609/19, 609/20, 609/21, 609/22 sowie Teilflächen aus den Fl.-Nrn. 611 und 615/72 der Gemarkung Finsing. Das Planungsgebiet wird im Westen umgrenzt durch das Baugebiet „Neufinsing Süd“, im Süden durch den Kastanienweg und das Baugebiet „Pfarrpfründe“, im Osten durch den Weiher I und das Sondergebiet Sportanlagen und im Norden durch eine Wohnbebauung entlang des Erlenweges.

Bei der 12. Änderung des Bebauungsplans „Neufinsing Süd“ handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das förmliche Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 erfolgte in der Zeit vom 12.04.2019 bis 15.05.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.04.2019 bis 15.05.2019 förmlich beteiligt.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.09.2023 gebilligte und zur erneuten Auslegung (§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB) bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ sowie der Entwurf der Begründung in der Fassung vom 18.09.2023 werden in der Zeit vom 06.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage wird der Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Neufinsing Süd“ sowie der Entwurf der Begründung für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus in Neufinsing, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Die Gemeinde Finsing zielt darauf ab, durch die vorliegende Bebauungsplanänderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbebauung zu schaffen. Neben dem Ziel Wohnraum in einer innerörtliche Lage zu schaffen und dabei eine effiziente Siedlungsentwicklung anzustreben, die den Flächenverbrauch möglichst gering hält, sollen vor allem auch die naturräumlichen Gegebenheiten, wie der östlich liegende Weiher und die daran anschließende Böschungskante gewürdigt werden.Für Auskünfte und Einzelerörterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Tel. 08121 9905-31 oder per E-Mail an bauamt@finsing.de) gerne zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch (per E-Mail an bauamt@finsing.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 12. Änderung des Bebauungsplans „Neufinsing Süd“ unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB), wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Den Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Neufinsing Süd" und der Begründung sowie weitere relevante Unterlagen können Sie über nachfolgende Links herunterladen:

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