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Bauleitplanverfahren

Folgende Bauleitpläne der Gemeinde Finsing befinden sich im Aufstellungsverfahren

12. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.04.2024 die 12. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans kann aus nebenstehender Abbildung entnommen werden.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 2710/3, 2710/6, 2710/7 und 2710/10 der Gemarkung Finsing. Es wird umgrenzt im Norden durch eine bestehende Baumhecke, privates Grünland sowie das Baugebiet „Südlich des Parks, Eicherloh“, im Osten durch Wohn- und Gewerbebebauung sowie die Finsinger Straße, im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.05.2025 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

16.06.2025 bis 21.07.2025

veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage werden die Entwürfe der 12. Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründung und des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus in Neufinsing, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichung bzw. Auslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zur gegenständlichen Bauleitplanung abzugeben. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an bauamt@finsing.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Für Auskünfte und Einzelerörterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Tel. 08121 9905-31 oder per E-Mail an bauamt@finsing.de) gerne zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Bebauungsplan Nr. 27 "Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh"

Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“ kann aus der nebenstehenden Abbildung entnommen werden. 

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 2710/3, 2710/6, 2710/7 und 2710/10 der Gemarkung Finsing. Es wird umgrenzt im Norden durch eine bestehende Baumhecke, privates Grünland sowie das Baugebiet „Südlich des Parks, Eicherloh“, im Osten durch Wohn- und Gewerbebebauung sowie die Finsinger Straße, im Süden und Westen durch landwirtschaftliche Flächen.

Der vom Gemeinderat gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 26.05.2025 sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

16.06.2025 bis 21.07.2025

veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung auf der gemeindlichen Homepage werden die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 27 „Westlich der Finsinger Straße, Eicherloh“, der Begründung und des Umweltberichts sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Rathaus in Neufinsing, Bauverwaltung, Rathausplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichung bzw. Auslegung wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen zur gegenständlichen Bauleitplanung abzugeben. Stellungnahmen sollen bevorzugt elektronisch (per E-Mail an bauamt@finsing.de) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB).

Für Auskünfte und Einzelerörterungen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bauverwaltung (Tel. 08121 9905-31 oder per E-Mail an bauamt@finsing.de) gerne zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs.1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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