Gemeinschaftsantenne
Aufgabe des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage zum 31.12.2025
Die Gemeinde Finsing betreibt seit dem Jahr 1980 eine Gemeinschaftsantennenanlage als privatrechtliche Einrichtung im Ortsteil Neufinsing. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde. Folglich besteht kein Anspruch auf Erfüllung dieser Leistung / Aufgabe. Die Empfangsanlage und große Teile des Versorgungsnetzes sind inzwischen über 40 Jahre alt.
Da die Fortführung des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage in den kommenden Jahren eine Modernisierung der Empfangsanlage als auch des Versorgungsnetzes erfordert, was mit signifikanten Investitionskosten verbunden ist, hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Finsing grundlegend mit dem Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage befasst.
Aufgrund sinkender Nachfrage, wandelnden Nutzerverhalten und bestehenden Empfangsalternativen hat der Gemeinderat beschlossen den Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage einzustellen.
Alle Anschlüsse an die Gemeinschaftsantennenanlage wurden zum 31.12.2025 gekündigt. Es besteht auch die Möglichkeit Anschlüsse an die Gemeinschaftsantennenanlage vorzeitig abzuschalten. Hierfür muss vom Anschlussnehmer eine schriftliche Kündigung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Ab 01.01.2026 wird die Gemeinschaftsantennenanlage abgeschaltet. Das Fernseh- und Rundfunkprogramm kann ab diesem Zeitpunkt über eine eigene Empfangsanlage oder das Internet bezogen werden (z. B. durch TV-Produkte der Internetanbieter). Hierfür müssten bis dahin eigenständig Anlagen beschafft und erforderliche (Elektro-)Arbeiten veranlasst oder Produkte gebucht bzw. Verträge abgeschlossen werden.
Anschlussnehmer, welche das HD+ Modul der HD PLUS GmbH nutzen, möchten wir darauf hinweisen, zu prüfen, ob dieses mit der künftigen Empfangsart kompatibel ist.
Für Rückfragen zur Betriebsaufgabe der Gemeinschaftsantennenanlage oder zu alternativen Empfangsarten steht Ihnen Herr Kitel (Tel. 08121 9905-31 / E-Mail: kitel@finsing.de) gerne zur Verfügung.
Versorgungsgebiet
Folgende Straßen in Neufinsing werden bis zum 31.12.2025 versorgt:
- Münchner Straße, Hauptstraße, Buchenweg, Eichenring, Birkenstraße, Erlenweg, Lindenweg, Ahornweg
- Baugebiet "Buchenweg I": Weidenweg
- Baugebiet "Neufinsing-Süd": Kastanienweg, Ulmenring
- Baugebiet "Pfarrpfründe": Pfarrer-Eitlinger-Ring, Pfarrer-Johann-Beck-Weg, Christian-Bauer-Weg
- Baugebiet "Am Kanal": Neubruch, Am Vorfluter
- Baugebiet "Ziegler-Lärchweg": Eschenstraße, Lärchenweg, Schlehenring, Nußbaumstraße, Holunderweg
- Baugebiet "Föhrenweg-West": Kiefernweg, Föhrenweg
- Baugebiet "Tannenweg"
- Baugebiet "Eibenweg"
Gebühren
Die Gemeinde erhebt für den laufenden Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage pro Wohneinheit eine Gebühr von 6,00 € monatlich.
Aufstellung der empfangbaren Fernseh- und Radioprogramme
Freie unverschlüsselte Fernsehprogramme
Private HD-Fernsehprogramme
Verschlüsselte Fernsehprogramme
Radiosender