Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Seit diesem Jahr ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Demnach müssen die rund 10.700 Kommunen in Deutschland eine Wärmeplanung entwerfen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Mitte Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. In Zusammenarbeit mit der Bayernwerk Netz GmbH und dem Institut für nachhaltige Energieversorgung hat die Gemeinde Finsing mit der Kommunalen Wärmeplanung begonnen.
Die Gemeinde möchte die Bürgerinnen und Bürger sowie die ortsansässigen Unternehmen frühzeitig an der Kommunalen Wärmeplanung beteiligen. Daher können Anregungen oder Wünsche bis zum 31.01.2025 per E-Mail an kwp@finsing.de vorgebracht werden.
Für Rückfragen zur Kommunalen Wärmeplanung stehen Ihnen Pascal Schneider (Tel. 08121 9905-32) und Patryk Kitel (Tel. 08121 9905-31) gerne zur Verfügung.
Allgemeine Informationen aus der Auftaktveranstaltung am 21.11.2024 können Sie aus der nachfolgenden Präsentation entnehmen:
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Angaben zum Vorhaben
Titel und Förderkennzeichen:
KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Finsing (67K28255)
Laufzeit:
Die Förderphase läuft von 01.07.2024 bis 30.06.2025
Fördergeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Projektträgerschaft:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.