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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Verkehrsrechtliche Maßnahmen in der Gemeinde Finsing

Aufstellen von Verkehrszeichen
Straßenbezeichnung: Am Steinfeld auf Fl.-Nr. 636/7 nach Einmündung Feldweg Fl.-Nr. 649 ggü. westlich des Friedhofes

 

Die Gemeinde Finsing erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, 45 StVO i. V. m. dem Gesetz über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28. Juni 1990 (GVBl. S. 220, BayRS 9210-1-I/B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) geändert worden ist, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die oben genannten Straßen, Wege und Plätze folgende verkehrsrechtliche

A n o r d n u n g

1.
Im Bereich

Am Steinfeld auf Fl.-Nr. 636/7 nach Einmündung Feldweg Fl.-Nr. 649 ggü. westlich des Friedhofes
Genaue Lage: Haus-Nr. km Straßenklasse
   

Ortsstraße

wird folgendes angeordnet:

Aufstellung/Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
311-40 - Ortstafel doppelseitig (zwei gelbgrundige Felder)
Begründung

In der Straße "Am Steinfeld" nach der Einmündung zum Feldweg Fl.-Nr. 649 wird hiermit eine zusätzliche Ortstafel angeordnet.
Durch die Errichtung zweier neuer Fußballplätze, den Bau einer Aussegnungshalle inkl. des Friedhofes und des mittlerweile angesiedelten
Naturkindergarten hat sich die Verkehrssituation bzw. die Bebauung in der Straße "Am Steinfeld" deutlich verändert.
Die Situation in der Straße "Am Steinfeld" wurde in der Verkehrsschau 2023 durch die beteiligten Behörden neu bewertet.
 
Die getroffene Anordnung ist nach Art und Umfang verhältnismäßig, um die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu regeln.
Sie ist geeignet, da die mittlerweile vorhandene Bebauung und das damit verbundene erhöhte Aufkommen von Fahrzeugen
sowie Radfahrern und Fußgängern vor allem aber Kindern und ältere Menschen sich grundlegend geändert hat. 
 
Die Anordnung ist erforderlich, da die gesetzlichen Regelungen in der Straße "Am Steinfeld" nicht ausreichen, um die Sicherheit
und Ordnung aufrecht zu erhalten. Sie ist angemessen, da die Eingriffe in den fließenden Verkehr und  somit in die Rechte der Bürger
so gering wie möglich gehalten werden. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung soll so durch die genannte Beschilderung
in dieser Anordnung wieder hergestellt werden.
 
Die Anordnung erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde Finsing.
Das öffentliche Interesse nach Sicherheit und Ordnung für Radfahrer und Fußgänger - darunter vor allem Kinder und
ältere Mitmenschen - wurde mit dem ungehinderten Fließen des Verkehrs auf der Straße "Am Steinfeld" abgewogen. 
 
Die Anordnung war somit zu erlassen. Der Lageplan (Anlage 1 zur VAO 61) wird Bestandteil dieser Anordnung.

 

2.
Diese Anordnung wird mit der Aufstellung/Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam. Die Kostentragung ergibt sich aus § 5 b Abs. 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes.

 

3.
Für die Aufstellung und Unterhaltung der Verkehrszeichen gem. § 25 Abs. 4 StVO ist der Straßenbaulastträger (Gemeinde Finsing) zuständig. Im Übrigen gilt § 5 b StVG.

 

4.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können nach § 24 StVG i.V.m. § 49 StVO geahndet werden.


Gemeinde Finsing

 

Max Kressirer
1. Bürgermeister

 

Die Anordnung finden Sie auch hier

Folgender Link führt zum Lageplan zur Anordnung.

Ankündigung von bodenkundlichen und geotechnischen Vorarbeiten 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren. Um die lokalen Gegebenheiten des Bodens zu sondieren und damit Mastfundamente, Provisorien und Schutzgerüste planen zu können, werden notwendige Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Sie liefern wichtige Erkenntnisse für das Planfeststellungsverfahren. Die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit dieser Vorarbeiten findet sich in § 44 Abs. 2 EnWG.

Baugrunduntersuchungen

Bei den Bodensondierungen und Probebohrungen werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe und temporärer Nutzung erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte für die Planung zu erhalten. In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Die Zuwegungen über Vegetationsflächen erfolgen grundsätzlich über die jeweils kürzeste Distanz. Sie wurden im Vorfeld ausgewählt auf Basis der äußeren Gegebenheiten, können vor Ort aber auch individuell abgestimmt werden. Die verwendeten Fahrzeuge und Maschinen sind so ausgestattet, dass die Auswirkungen der Maßnahmen möglichst geringgehalten werden.

Bei den Baugrunduntersuchungen entnehmen die Fachleute Bodenproben und stellen fest, wie der Boden beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen so weit wie möglich den Ausgangszustand des Bohrpunktes wieder her. Außerdem werden die Bohrlöcher verfüllt und das überschüssige Bohrgut fachgerecht entsorgt.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen

Die Untersuchungskampagne umfasst Maststandorte der Variantenprüfung für den Ersatzneubau Oberbachern – Ottenhofen, an denen bislang nicht gebohrt werden konnte, beziehungsweise an denen weitere Untersuchungen erforderlich sind.

Die Untersuchungskampagne mit den geplanten Kleinrammbohrungen (KRB) und schweren Rammsondierungen (DPH) beginnt am 7. April 2025 und endet voraussichtlich am 16. Mai 2025. Die Untersuchungskampagne der Kernbohrungen (Tiefbohrungen, TB) beginnt am 7. Juli 2025 und endet voraussichtlich am 26. September 2025. Für die Untersuchungskampagnen kommen zwei verschiedene Geräte zum Einsatz (siehe unten).

Die von den geplanten Bohrungen beziehungsweise der Zuwegung betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte der Flurstücksliste und den Bohrpunktkarten (Übersichts- und Lagepläne). Die geplante Sondierungsmaßnahmen sind für den jeweiligen Bohrpunkt auf den Bohrpunktkarten dargestellt. Diese liegen öffentlich in den Rathäusern aus und können auf der Website der Gemeinde oder unter www.tennet.eu/oba-ott eingesehen werden.

Der genaue zeitliche Ablauf der Bohrkampagne hängt auch von äußeren Umständen ab, beispielsweise von örtlichen Gegebenheiten, den Wetterverhältnissen und dem Sondierungsfortschritt. Deshalb sind zeitliche Verschiebungen innerhalb der genannten Zeiträume möglich. Die beauftragte Bohrfirma wird zur detaillierteren Abstimmung wenige Wochen vor Bohrstart auf die Nutzungsberechtigten zukommen.

Bohrfirma

Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

Art und Umfang der Voruntersuchungen 

Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden verschiedene Maßnahmen auf den angekündigten Flurstücken durchgeführt:

  • Begehung und Befahrung des Grundstücks
  • Nutzung als vorübergehende Arbeitsfläche für
    • Vermessungs- und Absteckarbeiten
    • bei Verdacht: Kampfmittelsondierung
    • ggf. Ökologische (Bau-)Begleitung der Maßnahmen
    • Sondierungs- und Bohrmaßnahmen
  • ggf. Nutzung als vorübergehende Abstellfläche für die Dauer der Arbeiten, um beispielsweise erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien an- und abzutransportieren.

Bei der Kleinrammbohrung (KRB) und der schweren Rammsondierung (DPH) beträgt die Bohrtiefe je nach Bodenbeschaffenheit ca. acht bis maximal zehn Meter. Diese Arbeiten erfolgen mit einem Kleinrammbohrgerät (kleines Kettengerät, Gesamtgewicht ca. 1.200 kg, Länge ca. 2,20 m, Breite ca. 0,80 m, Höhe ca. 1,60 m im Fahrbetrieb beziehungsweise circa 2,40 m im Bohr- und Sondierbetrieb).

Die tiefere Kernbohrung (TB) (ca. 20 bis 25 Meter Tiefe) und Standard-Penetration-Tests (SPT) im Bohrloch werden mit einem Drehbohrgerät ausgeführt (Raupenfahrwerk, Gesamtgewicht ca. 5.900 kg, Länge ca. 5,1
m, Breite ca. 1,5 m, Höhe ca. 2,4 m im Fahrbetrieb bzw. ca. 5 m im Bohrbetrieb).

Die Bohrungen ermöglichen zum Beispiel die Entnahme von Bodenproben und die Aufnahme der Bodenhorizonte. DPH und SPT sind Methoden zur Ermittlung der Lagerungsdichte der Bodenschichten.
Die einzelnen Sondierungs- und Bohrmaßnahmen dauern je nach Art des Untersuchungsprogramms und Beschaffenheit des Untergrunds einen halben Tag bis maximal drei Tage. 

Für alle Bohrungen und Sondierungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet. Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten über die kürzeste Distanz. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig verfüllt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Räumen 

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (zum Beispiel in Wasserschutzgebieten) durchgeführt, werden folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt: 

  • Vor dem Aufstellen des Bohrgerätes werden Folien ausgelegt, die eventuell austretende Stoffe auffangen. 
  • Die Hydraulik des Bohrgerätes wird mit biologisch schnell abbaubaren Ölen betrieben.

Im Zuge der für die geotechnischen Untersuchung erforderlichen Vorbereitungen (Planung und Vermessung) sind Mitarbeitende mit dem Pkw, Fahrrad oder zu Fuß unterwegs und werden gegebenenfalls zeitlich begrenzt Markierungen setzen. Dadurch entstehen keine Schäden an Fluren und Wegen.

Nutzung von Grundstücken und Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Im Falle von behördlichen Auflagen werden Baggermatten eingesetzt sowie ökologische und archäologische Baubegleitungen, archäologische Untersuchungen oder ähnliches durchgeführt. Bei Kampfmittelverdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.
Sollten trotz aller Vorsicht dennoch Flurschäden entstehen, werden diese entschädigt. Eine Dokumentation des Ausgangs- und des Endzustands der genutzten Flächen wird für jeden Bohrpunkt und für Zuwegungen auf unbefestigten Wegen durchgeführt und ist immer die Grundlage, um mögliche Schäden objektiv zu beurteilen und zu entschädigen. Entstehen durch eine Maßnahme einem Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile, so hat TenneT eine angemessene Entschädigung zu leisten. Mitarbeitende des von TenneT beauftragten Ingenieurbüros Buchholz + Partner GmbH gehen nach Abschluss der Bohrarbeiten aktiv auf die Betroffenen zu und suchen dann gemeinsam nach einvernehmlichen Lösungen. 

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. 
Darüber hinaus informiert die TenneT TSO GmbH beziehungsweise die beauftragte Baufirma alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in der beigefügten Flurstückliste beziehungsweise in den Bohrpunktkarten dargestellt. 
Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter www.tennet.eu/oba-ott

Ansprechpartnerin

Bei Fragen zum Projekt oder zu den geplanten Maßnahmen können Sie sich telefonisch und per Mail an unsere Ansprechpartnerin wenden.
Kontakt
Catherin Krukenmeyer, Telefonnummer: 0921-50740- 4213, E-Mail: Catherin.Krukenmeyer@tennet.eu 

Wir bedanken uns herzlichst für Ihr Verständnis und Ihre vertrauensvolle Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
TenneT TSO GmbH

i. V.

Stephanie Kießkalt
Overall Project Lead Oberbachern – Ottenhofen
Large Projects AC Germany | Programm South-West

 

 

i. V.

Catherin Krukenmeyer
Referentin für Bürgerbeteiligung
Public Affairs & Communications Germany | Mid-South

Kartierungsarbeiten für den 380-kV-Ersatzneubau Oberbachern–Ottenhofen

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen. Aktuell bereitet TenneT das formale Genehmigungsverfahren vor, das Planfeststellungsverfahren.

Kartierungsarbeiten

Ab 1. April bis voraussichtlich 27. Mai 2025 finden in den Gemeinden entlang der Trassenkorridore für den Ersatzneubau weitere Kartierungsarbeiten statt. Die für die Kartierungen notwendigen Begehungen erfolgen abhängig von der Vegetationsentwicklung und den Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, insbesondere zu den Biotop- und Nutzungstypen und geschützten Pflanzenarten, die anschließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Es erfolgt eine Kartierung von Biotop- und Nutzungstypen inkl. geschützter Pflanzenarten. Hierzu werden Flächen bei Bedarf zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus.

Beauftragtes Unternehmen

Die Kartierungsarbeiten werden vom Umweltplanungsbüro FROELICH & SPORBECK im Auftrag der TenneT TSO GmbH durchgeführt. Dafür ist es erforderlich, dass die beauftragten Umweltplanerinnen und -planer Grundstücke betreten sowie wald- und landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren können. Die vor Ort tätigen Personen werden sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen und tragen Warnwesten. Ihre Pkw sind zudem mit einem Aufkleber markiert.

Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Pächter, den Mitarbeitenden von FROELICH & SPORBECK und in deren Auftrag tätigen Firmen den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten.

Die von den geplanten Kartierungen betroffenen Flurstücke entnehmen Sie bitte den Flurstückslisten. Diese liegen öffentlich in den Rathäusern aus und können auf der Website der Gemeinde oder unter www.tennet.eu/oba-ott eingesehen werden. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums zwingend betreten werden müssen. In vielen Fällen reicht eine Begutachtung der Fläche von befestigten Wegen aus.

Zum Leitungsbauvorhaben Oberbachern–Ottenhofen

Der Gesetzgeber hat TenneT als zuständigen Übertragungsnetzbetreiber damit beauftragt, einen Ersatzneubau der Leitung von Oberbachern nach Ottenhofen zu planen, damit langfristig eine sichere, zuverlässige und leistungsfähige Energieversorgung in der Region gewährleistet ist. Das Projekt wird als Freileitung geplant.

Rechtliche Grundlage:

Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung eines Vorhabens oder von Unterhaltungsmaßnahmen notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen und archäologische Voruntersuchungen einschließlich erforderlicher Bergungsmaßnahmen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.

Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher und wald- und landwirtschaftlicher Wege. Es werden keine Maschinen eingesetzt. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, wenden Sie sich bitte an:

TenneT TSO GmbH
Catherin Krukenmeyer
Referentin für Bürgerbeteiligung
T +49 (0)921 50740-4213
E-Mail: catherin.krukenmeyer@tennet.eu

i. V.

Stephanie Kießkalt
Overall Project Lead Oberbachern-Ottenhofen
Large Projects AC Germany Programm South-West

   

i. V.

Catherin Krukenmeyer
Referentin für Bürgerbeteiligung
Public Affairs & Communications Germany

 

Bekanntmachung über Höhenmessungen des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.