Die Geschäftsleitung bzw. Hauptverwaltung befindet sich im 1. Obergeschoss des Rathauses. Hier werden unter anderem folgende Aufgabe übernommen:
- Zentrale Verwaltungsaufgaben, Kommunalverfassungsrecht, Bürgerberatung, Bürgerversammlungen
- Kommunaler Hoch- und Tiefbau, Neubaumaßnahmen
- Sitzungsdienst, Vorbereitung, Niederschriften und Vollzug
- Allgemeines Rechtswesen, Mitwirkung beim Erlass von Satzungen und Verordnungen, Sammlung des Ortsrechts
- Aufgaben- und Verwaltungsgliederung, Geschäftsverteilung, Dienstordnung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kassen- und Rechnungsprüfung
- Wahlen und Volksbegehren, Wahlleitung
- Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz