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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
Bürgerbüro
Rathaus Finsing

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