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Änderung der Bayrischen Bauordnung (BayBO) - Wichtiger Hinweis zur Anzeigepflicht verfahrensfreier Bauvorhaben

    Am 10. Dezember 2024 hat der Bayerische Landtag das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Beide Gesetze enthalten Änderungen der BayBO.

    Seit Inkrafttreten am 01.01.2025 sind unter anderem

    • Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden (Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO) sowie
    • die Nutzungsänderung von Anlagen, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen als für die bisherige Nutzung in Betracht kommen, soweit die neue Nutzung gebietstypisch im jeweiligen Baugebiet nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung allgemein zulässig ist und kein Sonderbau betroffen ist (Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO)

    verfahrensfrei.

    Die Genehmigungsfreiheit entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.

    In Bezugnahme auf die oben genannten Vorhaben weist die Gemeinde Finsing auf die Anzeigepflicht gemäß Art. 57 Abs. 7 BayBO hin. Dachgeschossausbauten sind der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen, Nutzungsänderungen zwei Wochen vor Aufnahme der geänderten Nutzung.

    Bitte schicken Sie die Anzeigen fristgerecht schriftlich oder (bevorzugt) per E-Mail an bauamt@finsing.de, da ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht mit Geldbuße belegt werden kann.

    Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes gerne zur Verfügung.

     

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