Verkehrssicherheit - Halteverbot an der Kirchenstraße

Das temporäre Halteverbot an der Kirchenstraße wird nun fest installiert.
Entlang der Kirchenstraße Hs.-Nr. 4 bis zur Kirchenstraße Einmündung St.-Quirin-Weg wird ein absolutes Halteverbot erlassen.
Die Beschilderung des absoluten Halteverbotes soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder herstellen.
Anordnung und Lageplan finden Sie im Downloadbereich.