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Verkehrssicherheit - Halteverbot an der Kirchenstraße

  • Verkehr

Das temporäre Halteverbot an der Kirchenstraße wird nun fest installiert.

Entlang der Kirchenstraße Hs.-Nr. 4 bis zur Kirchenstraße Einmündung St.-Quirin-Weg wird ein absolutes Halteverbot erlassen.

Die Beschilderung des absoluten Halteverbotes soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung wieder herstellen.

Anordnung und Lageplan finden Sie im Downloadbereich. 

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