Wasseranschlussbeitrag für nachträglich ausgebaute Dachgeschosse, Anbauten oder tatsächlich angeschlossene Nebengebäude und Gebäudeteile
Nach der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Finsing (BGS/WAS) vom 11. November 2024 ist u.a. für nachträglich ausgebaute Dachgeschosse und Hauptgebäudeanbauten oder nachträglich tatsächlich angeschlossene Nebengebäude und Gebäudeteile sowie einer Nutzungsänderung nach Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO ein weiterer einmaliger Wasseranschlussbeitrag zu entrichten, sofern hierfür noch keine Beiträge geleistet wurden.
Es kommt hierbei nicht darauf an, ob an der Wasserversorgungsanlage des Grundstückseigentümers irgendetwas geändert wurde, sondern allein die in § 5 Abs. 4 BGS/WAS genannten Veränderungen (Grundstückvergrößerung, Geschossflächenmehrung oder Nutzungsänderung) löst die zusätzliche Beitragspflicht aus.
In Bezugnahme auf die oben genannten Vorhaben weist die Gemeinde Finsing auf die Anzeigepflicht gemäß Art. 57 Abs. 7 BayBO und § 15 der BGS/WAS hin. Dachgeschossausbauten sind der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen, Nutzungsänderungen zwei Wochen vor Aufnahme der geänderten Nutzung, sowie Wasseranschlüsse, die nachträglich in Garagen oder Nebengebäuden errichtet werden zwei Wochen nach der Errichtung.
Bitte schicken Sie die Anzeigen fristgerecht schriftlich oder (bevorzugt) per E-Mail an bauamt@finsing.de, da ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht mit Geldbuße belegt werden kann.
Bei Fragen steht das Bauamt der Gemeinde Finsing unter der Telefonnummer 08121/9905-33 oder bauamt@finsing.de zur Verfügung.
Max Kressirer
1. Bürgermeister
Gemeinde Finsing