Wichtige Informationen aus dem Passamt
Die Gemeinde Finsing benachrichtigt regelmäßig alle ausweispflichtigen Einwohner über ihre ablaufenden Ausweisdokumente. Bitte überprüfen Sie trotzdem rechtzeitig - besonders vor Beginn einer Auslandsreise bzw. eines Fluges - die Gültigkeit aller Ausweisdokumente.
Bitte beachten Sie die oftmals sehr unterschiedlichen Einreisebestimmungen. Wir sind Ihnen gerne bei Ihren Fragen behilflich, jedoch dürfen wir keine verbindlichen Auskünfte über geltende Einreisebestimmungen ausländischer Staaten aus haftungsrechtlichen Gründen geben. Im Internet unter www.auswaertiges-amt.de oder am besten direkt bei den Behörden des Zielstaates können Sie sich selbst informieren.
Dokumente für Kinder:
Liebe Eltern, bitte nehmen Sie für alle Ihre Kinder, auch wenn Sie noch so klein sind, unbedingt einen Personalausweis oder Reisepass mit in den Urlaub. Auch in EU-Ländern, bei denen meist an der Grenze nicht kontrolliert wird, muss jeder Deutsche sich jederzeit ausweisen können.
BITTE DRINGEND UM BEACHTUNG:Der Kinderreisepass, der direkt vor Ort von den Passbehörden ausgestellt wurde, gibt es seit dem 01.01.2024 nicht mehr. Bedenken Sie daher unbedingt die u.s. Lieferfristen für Dokumente der Bundesdruckerei.
Kinderreisepässe die erst im Laufe des Jahres 2025/26 ablaufen können je nach Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder teilweise noch verwendet werden.
Aufgrund vermehrter Nachfragen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung keine Reisevollmachten oder Einverständniserklärungen für Reisen mit Kindern amtlich beglaubigen darf!
Antragstellung:
Beim Antrag eines Ausweisdokuments muss der künftige Ausweisinhaber persönlich erscheinen. Eine Vertretung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Wird für ein Kind ein Ausweisdokument beantragt, muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter bei der Antragstellung anwesend sein, der 2. gesetzliche Vertreter kann per Zustimmungserklärung der Ausstellung eines Dokuments bejahen. Das Kind ist unabhängig vom Alter mitzubringen.
Folgende Dokumente werden bei der Antragstellung benötigt:
- Ein aktuelles digitales Lichtbild (biometrisch)
- Der alte Personalausweis / Reisepass
- Zustimmungserklärung 2. gesetzlicher Vertreter
- Ggf. eine neu ausgestellte Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde) – sofern Sie das erste Mal ein Ausweisdokument in der Gemeinde Finsing beantragen
- Ggf. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung zum Sorgerecht des Jugendamtes Erding
Bitte melden Sie sich telefonisch/schriftlich bei uns, damit wir Ihnen individuell Auskunft darüber geben können, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.
Lichtbild:
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde übermittelt.
Passfotos in Papierform oder selbsterstellte digitale Passfotos sind ab diesem Stichtag nicht mehr erlaubt. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Qualität biometrischer Passfotos zu gewährleisten und den Missbrauch durch manipulierte Bilder zu verhindern.
Lassen Sie Ihr Passbild in einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt erstellen. Diese Studios übertragen die Fotos über eine sichere Verbindung direkt an das Passamt. Eine Liste solcher Dienstleister finden Sie beispielhaft unter www.alfo-passbild.com
Zusätzlich gibt es weiterhin die Möglichkeit, in der Pass- und Ausweisbehörde selbst Lichtbildaufnahmen anzufertigen. Die Gemeinde Finsing wird hierzu ein Gerät der Bundesdruckerei erhalten. Bis dieses einsatzbereit ist, kann weiterhin die vorhandene Fotokabine genutzt werden.
Das digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt, noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer von allen Ausweisdokumenten für Personen bis zum 24. Lebensjahr beträgt grundsätzlich 6 Jahre, danach 10 Jahre. Dabei kommt es stets darauf an, dass der Ausweisinhaber anhand seines Passbildes identifiziert werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist das Dokument vor Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht mehr zu verwenden.
Gebühr und Lieferzeit:
Personalausweis über 24-Jahre 37,00 € (ca. 4 Wochen)
Personalausweis unter 24-Jahre 22,80 € (ca. 4 Wochen)
Reisepass über 24-Jahre 70,00 € (ca. 5 Wochen)
Reisepass unter 24-Jahre 37,50 € (ca. 5 Wochen)
Expressreisepass unter 24-Jahre 37,50 € + 32,00 € (ca. 4 Werktage)
Expressreisepass über 24-Jahre 70,00 € + 32,00 € (ca. 4 Werktage)
Die Ausweisdokumente müssen direkt im Anschluss an die Antragstellung bezahlt werden (Kartenzahlung möglich).
Verlorene und Wiederaufgefundene Dokumente:
Ebenfalls kann es Schwierigkeiten geben, wenn verloren geglaubte Ausweisdokumente wieder aufgefunden und weiterverwendet werden. Alle Verlustmeldungen bei der Polizei oder der Passbehörde werden in der „Interpol Stolen or Lost Travel Document Database“ (SLTD) weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Selbst bei einem Widerruf der Verlustmeldung kommt es an den Grenzen häufig zu Problemen. Die verloren gemeldeten Dokumente werden (weltweit) nicht zeitnah bzw. nicht aus der Liste entfernt. Wir empfehlen in diesen Fällen die Ausstellung eines neuen Dokuments.
Abgelaufene Dokumente:
Abschließend machen wir wieder einmal darauf aufmerksam, dass abgelaufene Personalausweise und Reisepässe nicht selber entsorgt werden dürfen. Bitte geben Sie diese unbedingt bei der Passbehörde ab. Hier werden sie dann entwertet und zurückgegeben oder vernichtet.
Wir wünschen Ihnen eine erholsame, ungestörte Ferien- und Urlaubszeit.
Ihr Passamt