Zensus 2022/Feiertagsgesetz; Mariä Himmelfahrt bleibt gesetzlicher Feiertag in der Gemeinde Finsing
Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage ist Mariä Himmelfahrt in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag.
Das Landesamt für Statistik stellt nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung fest, in welchen Gemeinden entweder mehr katholische oder mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten.
Demnach hatten zum Stichtag 15. Mai 2022 in der Gemeinde Finsing mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz und Mariä Himmelfahrt bleibt in der Gemeinde Finsing auch weiterhin ein gesetzlicher Feiertag.