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Erneuerung der Regenwasserkanalisation im Ortsteil Finsing

    Wegen dem lehmigen Untergrund versickert das Regenwasser im Ortsteil Finsing nicht, sondern wird über die sogenannten Bürgermeisterkanäle abtransportiert. Die Kanäle aus den 60er Jahren sind in großen Teilen marode und zu erneuern. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Gemeinde Finsing. Zur Finanzierung sind Beiträge und/oder Gebühren von den angeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern zu erheben.

    Gründung der AG "Regenwasserkanalisation Finsing" zum Legislaturwechsel 2020

    Zum Legislaturwechsel 2020 hat der Gemeinderat eine neue Arbeitsgruppe (AG) "Regenwasserkanalisation Finsing" gegründet. Sie besteht aus den Mitgliedern des Planungsausschusses und Vertretern der Interessensgemeinschaft Finsing (IG). Unter dem Vorsitz von Zweitem Bürgermeister Dieter Heilmair hat die AG den Auftrag, eine rechtssichere Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern auszuarbeiten. 

    Aufgrund der Corona-Pandemie wird in den kommenden Jahren ein harter Sparkurs eingeschlagen. In der Gemeinderatssitzung am 18.01.2021 hat der Gemeinderat die Finanzplanung für die kommenden Jahre bis 2024 verabschiedet und beschlossen die Erneuerung der Regenwasserkanalisation im Ortsteil Finsing erst nach 2024 umzusetzen.


    Stellungnahme der Rechtsaufsicht zum Beschluss des Gemeinderates vom 06.05.2019

    Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.05.2019 unter dem Tagesordnungspunkt 2 „Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der Regenwasserkanalisation Finsing“ folgenden Beschluss mehrheitlich gefasst:

    1. In der Hofener Straße und der Kirchenstraße sollen ein neuer Regenwasserkanal entsprechend den Plänen des Ingenieurbüros Preiss & Schuster gebaut werden.
    2. Zur Finanzierung soll man sich an der Erdinger Satzung bis auf die Kosten des Hausanschlusses im öffentlichen Straßengrund wie folgt orientieren:
      • Die Gemeinde trägt die gesamten Kosten für die Hauptkanäle.
      • Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten für die Herstellung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung seines Hausanschlusses zwischen der Grundstücksgrenze und dem Hauptkanal, wenn möglich pauschaliert in gleicher Höhe für alle Anschlüsse, unabhängig von der Anschlusslänge im öffentlichen Straßengrund.
      • Der Grundstückseigentümer trägt den Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse innerhalb des privaten zu entwässernden Grundstücks.

    Gemäß Art. 59 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) hat der erste Bürgermeister Entscheidungen des  Gemeinderates oder seiner Ausschüsse zu beanstanden, ihren Vollzug auszusetzten und, soweit erforderlich, die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen, sofern er sie für rechtswidrig hält.

    In diesem Sinne hat Bürgermeister Max Kressirer den oben genannten Beschluss des Gemeinderates vom 06.05.2019 beanstandet, den Vollzug ausgesetzt und dem Landratsamt Erding als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
    Die Beurteilung des Landratsamtes Erding ist mittlerweile erfolgt. Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt das Landratsamt zu dem Ergebnis, dass der Beschluss im Wesentlichen rechtswidrig ist.

    Hier können Sie die vollständige Stellungnahme des Landratsamtes Erding, SG 31-1 vom 28.10.2019 und die Beanstandung der Gemeinde vom 28.05.2019 herunterladen. 


    Pläne des 1. Bauabschnittes und Kanal-Überrechnungen

    Der Abwasserentsorger, das gKu VE München-Ost, hat unter Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden seine Satzungen geändert. Die Zuständigkeit für die Regenwasserbeseitigung liegt damit eindeutig bei der Gemeinde Finsing. Die aktuelle Planung für den vorgesehenen 1. Bauabschnitt, die Ortsstraßen Kirchenstraße und Hofener Straße, finden sie unten zum Herunterladen.
    In allen Bereichen, die außerhalb des 1. Bauabschnittes liegen, liegt noch kein Entwurfsplan für neue Regenwasserkanäle vor. Hierfür gibt es bisher nur eine sogenannte Kanal-Überrechnung, die aufzeigt, welche Kanalabschnitte erhalten werden können und welche Kanalabschnitte für einen geregelten Wasserabfluss größer dimensioniert werden müssen. Die Pläne zur KanalÜberrechnung finden sie ebenfalls zum Herunterladen. 

     

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