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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten

    Seit Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01.11.2015 haben sich auch die Datenübermittlungs- bzw. Auskunftssperren geändert (Vermerke vor dem 01.11.2015 bleiben bestehen). Folgende Sperren können im Melderegister eingetragen werden:

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